FAQ

    1. Was sind die Besonderheiten einer virtuellen Hauptversammlung?

    Eine virtuelle Hauptversammlung findet ohne physische Anwesenheit der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen) am Versammlungsort statt.

    2. Warum hat sich die Vitesco Technologies Group AG für die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung entschieden?

    Wir nehmen den Schutz unserer Aktionärinnen und Aktionäre, Dienstleister und Kolleginnen und Kollegen vor der COVID-19-Pandemie sehr ernst. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Form der Durchführung der Hauptversammlung war nicht zuverlässig abschätzbar, ob eine physische Durchführung der Hauptversammlung in einer für unsere Aktionärinnen und Aktionäre sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen sicheren Form möglich sein würde.

    3. Kann ich als Aktionär an der Hauptversammlung auch vor Ort teilnehmen?

    Nein. Eine Teilnahme am Ort der Hauptversammlung ist in diesem Jahr leider nicht möglich. Wir bitten Sie oder Ihren Bevollmächtigten, stattdessen Ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreterinnen der Gesellschaft auszuüben und für die Ausübung weiterer Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung unser passwortgeschütztes InvestorPortal im Internet zu nutzen.

    4. Wie nutze ich das InvestorPortal?

    Ab dem 6. April 2022 erreichen Sie das passwortgeschützte InvestorPortal unter
    https://ir.vitesco-technologies.com/websites/vitesco/German/3000/hauptversammlung.html.
    Die individuellen Zugangsdaten für das InvestorPortal werden den Aktionärinnen und Aktionären der Vitesco Technologies Group AG unaufgefordert zusammen mit den Anmeldeunterlagen übersandt. Über den Internetservice können Sie folgende Handlungen vornehmen:
    • Anmeldung zur Hauptversammlung
    • Stimmabgabe per Briefwahl
    • Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreterinnen
    • Erteilung einer Vollmacht an Dritte
    • Übermittlung von Fragen zur Tagesordnung
    • Einreichung von Stellungnahmen
    • Verfolgen der Live-Übertragung der gesamten Hauptversammlung
    • Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung während der Hauptversammlung
    • Herunterladen der Bestätigung über die Stimmenzählung

    5. Muss ich mich zur virtuellen Hauptversammlung anmelden und meinen Anteilsbesitz nachweisen?

    Ihre Anmeldung muss bis spätestens Donnerstag, 28. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) unter der in der Einladung zur Hauptversammlung genannten Adresse bei uns eingehen. Außerdem müssen Sie spätestens zu diesem Zeitpunkt im Aktienregister eingetragen sein. Einen zusätzlichen Nachweis des Anteilsbesitzes müssen Sie der Gesellschaft nicht übermitteln.

    6. Wie kann ich die virtuelle Hauptversammlung verfolgen?

    Die gesamte Hauptversammlung am Donnerstag, 5. Mai 2022 wird für alle im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre der Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft bzw. deren Bevollmächtigte ab 10:00 Uhr (MESZ) live über das InvestorPortal der Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft (erreichbar unter https://ir.vitesco-technologies.com/websites/vitesco/German/3000/hauptversammlung.html) übertragen.
    Die Eröffnung der Hauptversammlung sowie die Reden des Aufsichtsrats- und des Vorstandsvorsitzenden können auch von sonstigen Interessierten live im Internet unter https://ir.vitesco-technologies.com/websites/vitesco/German/0/investoren.html verfolgt werden.

    7. Wie läuft die virtuelle Hauptversammlung ab?

    Der Ablauf der virtuellen Hauptversammlung ist ähnlich dem Ablauf einer regulären Hauptversammlung. Sie beginnt mit der Begrüßung durch den Versammlungsleiter und der Erläuterung der Formalien. Es folgen die Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten. Eine Generaldebatte ist in der virtuellen Hauptversammlung leider nicht möglich. Stattdessen beantwortet der Vorstand die ordnungsgemäß bis Dienstag, 3. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) eingereichten Fragen der Aktionärinnen und Aktionäre. Es liegt dabei in seinem pflichtgemäßen freien Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

    Ferner räumt die Gesellschaft ordnungsgemäß angemeldeten Aktionärinnen und Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auf freiwilliger Basis die Möglichkeit ein, in begrenztem Umfang Nachfragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen. Fragen in anderer als deutscher Sprache werden nicht berücksichtigt.

    Danach wird der Versammlungsleiter die Abstimmung ankündigen. Mit Eintritt in die Abstimmung können auch über den Internetservice Briefwahlstimmen nicht mehr abgegeben, geändert oder widerrufen und Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen nicht mehr erteilt bzw. geändert oder widerrufen werden.

    8. Wie und bis wann kann ich in der virtuellen Hauptversammlung Fragen stellen?

    Aktionärinnen und Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte, die sich ordnungsgemäß angemeldet, können im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen stellen. Etwaige Fragen müssen der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 3. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet. Er kann dabei insbesondere Fragen zusammenfassen, wenn ihm dies sinnvoll erscheint. Fragen in anderer als deutscher Sprache werden nicht berücksichtigt.

    Über das vorstehende Fragerecht hinaus räumt die Gesellschaft ordnungsgemäß angemeldeten Aktionärinnen und Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auf freiwilliger Basis die Möglichkeit ein, in der virtuellen Hauptversammlung am 5. Mai 2022 Nachfragen im Wege der elektronischen Kommunikation gemäß den nachfolgenden Regelungen zu stellen:

    Aktionärinnen und Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können Nachfragen nur zu in der Hauptversammlung erteilten Antworten auf solche Fragen stellen, die sie zuvor selbst bis spätestens Dienstag, 3. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) ordnungsgemäß über das InvestorPortal eingereicht haben. Der Versammlungsleiter legt während der Hauptversammlung einen oder mehrere Zeiträume für Nachfragen zu den bis dahin erteilten Antworten fest. Nachfragen sind ausschließlich elektronisch über das InvestorPortal in deutscher Sprache zu übermitteln. Je berechtigter Aktionärin oder berechtigtem Aktionär bzw. deren/dessen Bevollmächtigte/n ist maximal eine Nachfrage je zuvor fristgerecht über das InvestorPortal eingereichte eigene Frage möglich. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem freiem Ermessen, ob und wie er solche während der Hauptversammlung übermittelten Nachfragen beantwortet. Er kann insbesondere im Interesse einer effizienten Durchführung der Hauptversammlung die Anzahl der zu beantwortenden Nachfragen weitergehend begrenzen, Nachfragen und deren Beantwortung zusammenfassen und unter den übermittelten Nachfragen im Interesse der anderen Aktionärinnen und Aktionäre für die Beantwortung eine geeignete Auswahl treffen. Der Versammlungsleiter bzw. die Versammlungsleiterin kann den zeitlichen Rahmen für die Beantwortung der Nachfragen insgesamt oder einzelner Nachfragen angemessen beschränken.

    9. Wie und bis wann kann ich meine Stimme per Briefwahl abgeben / die Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreterinnen erteilen, ändern oder widerrufen?

    Wenn Sie sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und rechtzeitig im Aktienregister eingetragen sind, können Sie (ggf. durch Ihren Bevollmächtigten) Ihr Stimmrecht durch Stimmabgabe per Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen
    • per Post oder E-Mail noch bis Mittwoch, 4. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) ausschließlich unter nachfolgender Adresse:
      Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft
      c/o Computershare Operations Center
      80249 München
      oder per E-Mail:
      anmeldestelle@computershare.de oder
    • über das InvestorPortal unter https://ir.vitesco-technologies.com/websites/vitesco/German/3000/hauptversammlung.html noch bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung
    ausüben. Bis zu den genannten Zeitpunkten (abhängig vom Übermittlungsweg) sind auch Änderungen oder der Widerruf der Stimmabgabe per Briefwahl bzw. der Erteilung der Vollmacht/ Weisungen möglich.

    10. Wen kann ich kontaktieren, wenn ich andere Fragen zu organisatorischen Themen bzgl. der virtuellen Hauptversammlung und der Nutzung des Internetservices habe?

    Dafür steht Ihnen die Aktionärshotline der Vitesco Technologies Group AG unter der Nummer +49 89 30903 6411 von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr (MESZ) gerne zur Verfügung. Sie erreichen die Aktionärshotline auch per E-Mail über investorportal@computershare.de.

    Aktionärsservice der Vitesco Technologies Group AG

    Für weitere Fragen steht Ihnen der Aktionärsservice der Vitesco Technologies Group AG unter der Nummer
    +49 89 30903 6411
    von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) zwischen 9:00 und 17:00 Uhr (MESZ), gerne zur Verfügung.
    Sie erreichen den Aktionärsservice ebenfalls per E-Mail über investorportal@computershare.de

     

       

     

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